Donnerstag, 23. November 2006
Die Verarschung des Alterseinkünftegesetzes (Rentensteuer)
Ich habe von einigen Tagen meinen Einkommenssteuerbescheid erhalten. Hierbei musste ich feststellen, dass zwar entsprechend des Alterseinkünftegesetzes 60% der Beiträge abzüglich des Arbeitgebersanteil als Vorsorgeaufwendungen abgerechnet wurden.

Da es aber eine Begrenzung der Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen gibt, ist die Wirkung des abgesetzten Beitrages gleich Null, wenn man nicht gerade zu den Geringverdienern gehört.

Das läuft doch letzlich im Endeffekt darauf hinaus, dass man sowohl auf sein jetziges Einkommen, alsauch auf die spägere Rente erneut Steuer zahlen muss.

Es wird nach meiner Meinung mal Zeit, dass sich das Bundesverfassungsgericht um die entsprechende Verfassungsbeschwerte zur begrenzten Absetzbarkeit der vorsorgeaufwendungen kümmert und ein entsprechendes Urteil fällt.

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